Transparenzbekanntmachungen der FDP Lahn-Dill

Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu politischer Werbung des FDP-Kreisverbands Lahn-Dill und seiner nachgeordneten Gebietsverbände. Gemäß Art. 12 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2024/900 werden diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren nach der letzten Veröffentlichung vorgehalten.

Kommunalwahl 2026: Informationszeitung „FDP-Kreisdepesche“ (VRM Lokalausgabe Herborn)

1. Angaben zur Identität

  • Sponsor: Freie Demokratische Partei (FDP), Kreisverband Lahn-Dill, Schmiedgasse 8, 35578 Wetzlar, info@fdp-lahndill.de.
  • Verantwortliche Person (V.i.S.d.P.): Dr. Matthias Büger, Schmiedgasse 8, 35578 Wetzlar.
  • Kontrollierende Einrichtung: FDP Kreisverband Lahn-Dill (vertreten durch den Kreisvorstand).
  • Finanzierende Einrichtung: FDP Kreisverband Lahn-Dill.

2. Informationen zur Kampagne

  • Bezug: Kommunalwahl in Hessen am 15. März 2026.
  • Zeitraum der Veröffentlichung: Februar 2026 bis März 2026.
  • Offizielle Wahlinformationen: wahlen.hessen.de

3. Finanzierung und Reichweite

  • Kosten dieser Anzeige: 5.600,00 € (Gesamtkosten für Druck, Verteilung und Layout dieser Ausgabe).
  • Gesamtkosten der Kampagne: 5.600,00 € (aggregierter Wert für dieses spezifische Werbemittel).
  • Herkunft der Mittel: Private Mittel (Spenden und Mitgliedsbeiträge von EU-Bürgern).
  • Reichweite: Haushaltsverteilung durch VRM an ca. 23.130 Haushalte.
  • Targeting-Kriterien: Flächendeckende Verteilung an Haushalte im Zielgebiet ohne Nutzung personenbezogener Daten oder Profiling-Verfahren.
  • Berechnungsmethode: Summe der tatsächlich in Rechnung gestellten Beträge für Drucklegung, grafische Gestaltung und Distribution.

4. Rechtliche Hinweise & Meldung

  • Archivierung: Diese Informationen bleiben gemäß Art. 12 Abs. 3 der VO (EU) 2024/900 bis zum 15. März 2033 öffentlich zugänglich.
  • Meldung bei Verstößen: Sollte diese Anzeige nach Ihrer Auffassung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, können Sie dies unter info@fdp-lahndill.de melden.
  • Frühere Maßnahmen: Keine Aussetzung oder Einstellung wegen Verstößen gegen die TTWP-VO.